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Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Ralph Andreß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Tel. 07131 / 882 10 - 0
andress@kanzlei-gha.de |
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STRAFRECHT
Rechtsanwalt Ralph Andreß – Fachanwalt für Strafrecht,
Ihr Anwalt für Strafrecht in Heilbronn
Im Bereich des Strafrechts umfasst meine Tätigkeit nicht nur die klassische Strafverteidigung, auch die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere in Verkehrsordnungswidrigkeiten, sowie die Unterstützung und Beratung von Opfern von Straftaten als Opferanwalt und Nebenklägervertreter.
Je früher ich mit der Verteidigung beauftragt werde, umso mehr kann ich in der Regel für den Mandanten erreichen.
Die Strafverteidigung umfasst die gesamte Tätigkeit von Beginn der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft oder Polizei über das weitere Ermittlungsverfahren, dem Eingang der Anklage oder des Strafbefehls bei Gericht, der Eröffnung des Hauptverfahrens und der Hauptverhandlung.
Dem schließt sich gegebenenfalls die Berufung oder Revision an. Schließlich gehört auch die Vertretung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug zu den Tätigkeiten des Verteidigers. Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendstrafrecht rundet die Tätigkeit ab.
Die Straftaten, welche meinen Mandanten vorgeworfen werden, gehen quer durch das Strafgesetzbuch, vom Handeltreiben mit Betäubungsmitteln über Körperverletzung, Diebstahl, Insolvenzstraftaten, Steuerhinterziehung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsgefährdung, ja bis zu Mord und Totschlag.
Die Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendstrafrecht rundet die Tätigkeit ab.
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