Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Ulrich Gass

Fachanwalt Bankrecht
und Kapitalmarktrecht
Heilbronn
Tel. 07131 / 882 10 - 0
gass@kanzlei-gha.de

FAMILIENRECHT

Familienrecht, Scheidung, Unterhalt
Rechtsanwalt Ulrich Gass – Ihr erfahrener Scheidungsanwalt
in Heilbronn


In Scheidungs- und Familiensachen bin ich schon seit 1980 kanzleiintern spezialisiert und umfangreich tätig. Als vorteilhaft für meine Mandanten hat sich hierbei stets erwiesen - insbesondere bei komplexen Scheidungen, bei denen es um die Auseinandersetzung von Vermögen und Zugewinnausgleich ging -, dass ich meine speziellen Kenntnisse als Fachanwalt für Bankrecht auch im Familienrecht nutzbar machen kann - letztlich geht es fast immer um das "liebe Geld". Dies hat u.a. dazu geführt, dass ich in zahlreichen Scheidungsverfahren von Unternehmern und Selbständigen beauftragt wurde. Hierbei lege ich im Interesse des jeweils vertretenen Mandanten besonderen Wert darauf, es nicht zu ausufernden Gerichtsverfahren kommen zu lassen, sondern stets eine möglichst frühe außergerichtliche Einigung der Parteien anzustreben, was den Mandanten Zeit, Geld und Nerven spart.

Mit genau dem gleichen Engagement habe ich mich aber auch in all den Jahren nicht gescheut, in „kleineren“ Scheidungsverfahren tätig zu sein und meinen Mandanten dort durch Beantragung von Verfahrenskostenhilfe eine kostengünstige Scheidung zu ermöglichen, da ich der Auffassung bin, dass der Rechtsanwalt als Organ der Rechtspflege auch verpflichtet ist, finanziell schlechter gestellten Mandanten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Besonderes Augenmerk lege ich bei Scheidungen immer darauf, dass selbst noch so zerstrittene Eheleute nie vergessen sollten, dass sie gegenüber den gemeinsamen Kindern eine hohe moralische Verantwortung haben und deshalb ihre eigenen Konflikte nie auf dem Rücken der Kinder austragen dürfen. Verheiratet muss man zwar nicht bleiben, Vater und Mutter bleibt man aber sein ganzes Leben lang.

 

Meine sonstigen Beratungsschwerpunkte bei Familiensachen:

Ermittlung und Absicherung von Unterhaltsansprüchen, ggf. auch staatliche Ansprüche (Unterhaltsvorschussgesetz, Kindergeld, Sozialleistungen), Eheverträge und Unterhaltsvereinbarungen (insbesondere mit steuerlicher Optimierung, Realsplitting) sowie - bei höheren Vermögenswerten und Firmenbesitz sinnvoll und erforderlich – Berücksichtigung des Bezugs zum Erbrecht und Gestaltungen zur Nachfolge.

 

 

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